Seit 2023 gilt für große Unternehmen in Deutschland das sog. Lieferkettengesetz. Es soll die Unternehmen zu mehr Menschenrechts- und Umweltschutz in ihren Lieferketten verpflichten. Auf EU-Ebene ist eine ähnliche Richtlinie geplant. Können derartige Gesetze ihren Zweck erfüllen? Oder sind sie nur der Versuch der Staaten des globalen Nordens, ihre Standards weltweit durchzusetzen? Was können Betroffene und Rechteinhaber*innen im globalen Süden von Sorgfaltspflichtgesetzen erwarten?
Wann: Mi. 08.11.2023, 19:00 Uhr
Wo: Aula, Friedrichstr. 17 (VHS), 91054 Erlangen